CSM Live Orpington office exterior

KUNDENBEDINGUNGEN

CSM LIVE SERVICE AGREEMENT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen (einschließlich aller Materialien und Leistungen) durch CSM Sport and Entertainment LLP, handelnd unter dem Namen CSM Live, und ihre Konzerngesellschaften („CSM“) unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
CSM ist als eine Gruppe von Einzelunternehmen tätig, die getrennte Geschäftszweige betreiben. Der Konzern, über den CSM als Vertragspartei auftritt, wird als CSM Live bezeichnet. Die Rechte und Pflichten von CSM als Vertragspartei und die Haftung gegenüber dem Kunden erstrecken sich nicht über CSM Live hinaus, es sei denn, ein anderes Unternehmen der Gruppe wird in dem Vertrag ausdrücklich und gesondert als Träger von Rechten und Pflichten gegenüber dem Kunden bezeichnet.
Alle Dienstleistungen müssen schriftlich in einem autorisierten CSM Live-Vertragsdokument festgelegt werden, einschließlich einer Bestellung oder eines Auftragsschreibens des Kunden, das eine autorisierte Auftragsnummer enthält.
Sowohl der Kunde als auch CSM müssen den autorisierten CSM Live Client Letter of Engagement unterzeichnen. Andernfalls verweist die Bestellung auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Kunde akzeptiert damit automatisch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die zusammen den „Vertrag“ bilden).

1 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM, EIGENTUM UND RISIKO
Für die Zwecke dieser Klausel 1 bedeutet „geistiges Eigentum“ alle Rechte an Erfindungen, Patenten, Gebrauchsmustern, Know-how, Designs (sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene), Datenbankrechten, Rechten an Software, Urheberrechten und verwandten Rechten sowie Marken (sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene), Geschäfts- und Domainnnamen, zusammen mit allen Rechten auf Erteilung und Anmeldung derselben und einschließlich aller ähnlichen oder analogen Rechte und aller anderen Rechte in der Art von geistigem und gewerblichem Eigentum in der ganzen Welt sowie alle künftigen Rechte dieser Art.
1.1 Vorbehaltlich 1.3 ist das geistige Eigentum zusammen mit allen Bild- und moralischen Rechten an allen Materialien und anderen ähnlichen Leistungen, wie in der Buchung angegeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunstwerke, Fotografien, Filmmaterial (in allen Medienformen), Texte und andere Arbeiten („Materialien“), die als Ergebnis des Vertrages produziert werden, das Eigentum von CSM.
1.2 Das geistige Eigentum sowie alle Bild- und Urheberrechte an allen Ideen, Entwürfen, Vorschlägen und anderen Konzepten („Konzepte“), die als Ergebnis des Vertrages entstehen, sind Eigentum von CSM.
1.3 CSM gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums an den Materialien, Konzepten und Leistungen zum Zwecke der Inanspruchnahme der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.
1.4 Nach vollständiger Zahlung aller an CSM fälligen Gebühren durch den Kunden (definiert in 2.1 unten), kann jegliches geistige Eigentum von CSM (oder deren Subunternehmern), das sich auf die spezifischen Gegenstände bezieht, die für den Kunden als Teil der Dienstleistungen bereitgestellt werden, nach Ermessen von CSM an den Kunden übertragen werden, vorbehaltlich der Zahlung jeglicher Übertragungskosten durch den Kunden.
1.5 CSM behält das geistige Eigentum an allen Konzepten, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht vom Kunden genutzt wurden.
1.6 Sämtliches geistige Eigentum, das aus der Zeit vor dem Vertrag stammt oder von CSM (oder einem Dritten zugunsten von CSM) unabhängig von den unter dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen entwickelt wurde, verbleibt bei CSM.
1.7 Bei der Lieferung von körperlichen Gütern geht die Gefahr bei der Lieferung dieser Güter an den Kunden auf diesen über.

2 FINANZEN
2.1 Alle Gebühren, Kosten und Auslagen (die „Gebühren“) werden schriftlich festgelegt und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
2.2 Alle von CSM ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vorlage zahlbar.
2.3 Die Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Auslagen und sonstiger Nebenkosten, die CSM im Namen des Kunden entstanden sind. Solche Auslagen und Nebenkosten werden im Voraus mit dem Kunden vereinbart, auf der von CSM ausgestellten Rechnung angegeben und sind vom Kunden gemäß der obigen Klausel 2.2 zu zahlen.
2.4 CSM behält sich das Recht vor, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von fünfzehn Prozent (15 %) + MwSt. auf den Betrag der in Rechnung gestellten Auslagen aufzuschlagen.
2.5 CSM behält sich das Recht vor, eine geänderte Gebühren- und Kostenstruktur auszuhandeln, falls sich die Anforderungen des Kunden ändern und solche Änderungen von CSM akzeptiert werden.
2.6 Es werden keine Zahlungen an Dritte im Namen des Kunden geleistet, ohne dass CSM den erforderlichen Betrag vierzehn (14) Tage vor dem Datum, an dem die Zahlung an den Dritten fällig ist, in frei verfügbaren Mitteln erhält. CSM ist berechtigt, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit einer von CSM im Namen eines Kunden getroffenen Vereinbarung anfallen.
2.7 CSM handelt als Vertreter des Kunden, wenn er Ausgaben in Bezug auf die Bereitstellung von Dienstleistungen tätigt, und der Kunde ist für die korrekte steuerliche Behandlung all dieser Auslagen und Nebenkosten verantwortlich.
2.8 CSM behält sich das Recht vor, für jeden Tag, an dem eine Rechnung achtundzwanzig (28) Tage nach Fälligkeit unbezahlt bleibt, Zinsen in Höhe von drei Prozent (3%) über dem Basiszinssatz zu berechnen, jedoch werden keine Zinsen berechnet, ohne dass der Kunde vorher schriftlich benachrichtigt wurde.
2.9 Im Falle eines Zahlungsverzuges mit den an CSM fälligen Gebühren, behält sich CSM das Recht vor, die Dienstleistungen, mit deren Erbringung es beauftragt ist, zurückzuziehen.
2.10 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in Britischen Pfund Sterling durch Überweisung auf ein Bankkonto zu leisten, das CSM dem Kunden von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilen kann. Alle Bankgebühren, die bei der Umrechnung des GBP in eine andere Währung anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

3 ÄNDERUNGEN UND ANNULLIERUNGEN
3.1 CSM wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um allen Aufforderungen des Kunden nachzukommen, Pläne zu ändern oder zu stoppen oder in Vorbereitung befindliche Arbeiten abzubrechen, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen von CSM gegenüber ihren Lieferanten möglich ist.
3.2 Jegliche Änderung oder Stornierung wird von CSM nur unter der Voraussetzung durchgeführt, daß der Kunde für alle Kosten verantwortlich ist, die als Ergebnis der Stornierung oder Änderung entstehen und die nicht von CSM zurückgefordert werden können (einschließlich der Kosten, die in Bezug auf Verpflichtungen Dritter entstehen, die in Verbindung mit den Dienstleistungen eingegangen wurden), aber der Kunde hat keine solche Verantwortung, wenn der Änderungswunsch aus dem Verzug von CSM resultiert. CSM übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die sich aus dem Antrag des Kunden auf Änderung oder Stornierung der Dienstleistungen oder eines Teils davon ergeben.
3.3 Eine Änderung des Vertrages kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien erfolgen, das schriftlich niedergelegt und von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet ist.
3.4 Wenn zusätzliche Dienstleistungen vom Kunden gewünscht werden und CSM zustimmt, wird jede Änderung schriftlich festgehalten und CSM wird den Kunden über alle daraus resultierenden Änderungen der Gebühren und relevanten Fristen informieren. Nichts in dieser Klausel verpflichtet CSM, solche Änderungswünsche zu akzeptieren, und die Weigerung von CSM, eine Änderung zu akzeptieren, stellt keine Verletzung dieser Vereinbarung dar.
3.5 Im Falle von Gesetzesänderungen, die eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich CSM das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Kunden schriftlich über alle derartigen Änderungen informieren.

4 BEENDIGUNG
4.1 Bei Beendigung der Bestellung von CSM, die nicht auf ein Versäumnis von CSM in Bezug auf die Dienstleistungen zurückzuführen ist, hat CSM Anspruch auf Bezahlung aller erbrachten Dienstleistungen und Gebühren, die bis zum Datum der Beendigung angefallen sind.
4.2 Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, wenn die andere Partei gegen eine Bedingung des Vertrages wesentlich verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt (im Falle eines Verstoßes, der behoben werden kann). Die Nichtbezahlung der Gebühren gilt als wesentlicher Verstoß.
4.3 Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei:
4.3.1 eine juristische Person zu sein: (i) nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (ii) einen Auflösungsbeschluss fasst (außer für die Zwecke einer solventen Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder wenn ein zuständiges Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst; (iii) einen Vergleich oder ein Arrangement mit seinen Gläubigern eingeht oder wenn ein Konkursverwalter, Geschäftsführer, Verwalter oder Zwangsverwalter über eines seiner Vermögenswerte bestellt wird; (iv) seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder (v) ein vergleichbares Ereignis bei der anderen Partei in einer beliebigen Rechtsordnung eintritt; oder
4.3.2 gegen Klausel 8 verstößt.
4.4 Für die Zwecke der Klausel 4.2 gilt ein Verstoß als behebbar, wenn die vertragsbrüchige Partei die betreffende Bestimmung in jeder Hinsicht mit Ausnahme des Erfüllungszeitpunkts einhalten kann (vorausgesetzt, der Erfüllungszeitpunkt ist nicht von wesentlicher Bedeutung).
4.5 Die Beendigung der Dienste aus irgendeinem Grund hat keinen Einfluss auf die Bestimmungen, die nach der Beendigung in Kraft treten.
4.6 Wenn der Kunde oder eine von ihm kontrollierte oder beherrschte Person nach CSMs angemessener Meinung in einer Weise handelt oder unterläßt, die CSM in Verruf bringt oder den guten Namen, den Ruf oder das öffentliche Ansehen von CSM nachteilig beeinflußt, einschließlich der Verursachung oder Erlaubnis von etwas, das beleidigend, unmoralisch oder illegal ist, hat CSM das Recht, diesen Vertrag zu beenden.

5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
5.1 Der Kunde stellt CSM und seine Angestellten und Mitarbeiter von jeglichem Verlust, Schaden oder sonstiger Haftung frei, die sich aus Ansprüchen oder Verfahren ergeben, die im Zusammenhang mit Informationen, Darstellungen, Berichten, Daten oder Materialien entstehen, die vom Kunden erstellt oder genehmigt wurden, einschließlich Pressemitteilungen, Artikeln, Texten, Skripten, Grafiken und detaillierten Plänen oder Programmen, es sei denn, sie entstehen aufgrund eines Verschuldens, einer Fahrlässigkeit oder einer unerlaubten Handlung seitens CSM, seiner Angestellten oder Vertreter.
5.2 Der Kunde wird CSM und seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen jeglichen Verlust, Schaden oder sonstige Haftung in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters des Kunden entschädigen und schadlos halten, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust, Schaden oder eine solche Haftung vor, an oder nach dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen, entsteht, es sei denn, ein solcher Verlust, Schaden oder eine solche Haftung entsteht als direkte Folge der Fahrlässigkeit von CSM.
5.3 Wenn CSM die Dienstleistungen f für den letztendlichen Nutzen einer dritten Partei, die nicht der Kunde ist, erbringt, wird der Kunde CSM und seine leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen jeglichen Verlust, Schaden oder andere Haftung, die CSM in Bezug auf diese dritte Partei erleidet oder erleidet, entschädigen.

6 VERBINDLICHKEITEN
6.1 Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung oder für jegliche Haftung ein, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
6.2 Vorbehaltlich der Klausel 6.1 legen die Bestimmungen dieser Klausel 6 die Beschränkungen der Haftung von CSM gegenüber dem Kunden in Bezug auf folgende Punkte fest:
6.2.1 jede Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben (einschließlich aller Entschädigungsleistungen);
6.2.2 alle Zusicherungen, Erklärungen, Handlungen oder Unterlassungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag abgegeben, gemacht oder ausgeführt wurden (unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, falscher Darstellung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder in anderer Weise entsteht).
6.3 Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt, sind alle Bedingungen, Garantien und Zusicherungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig in Bezug auf die Dienstleistungen ausgedrückt oder impliziert werden, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, und CSM haftet in keinem Fall für Fahrlässigkeit oder andere unerlaubte Verluste oder Schäden (unabhängig davon, ob solche Verluste oder Schäden vorhergesehen, vorhersehbar, bekannt oder anderweitig waren und unabhängig davon, ob CSM von der Möglichkeit eines Verlustes, einer Haftung, eines Schadens oder einer Ausgabe unterrichtet wurde oder nicht):
6.3.1 Einnahmeverluste;
6.3.2 entgangener tatsächlicher oder erwarteter Gewinn (einschließlich entgangener Gewinne aus Verträgen);
6.3.3 Verlust der Nutzung von Geld;
6.3.4 Verlust von erwarteten Einsparungen;
6.3.5 Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
6.3.6 Verlust von Betriebszeit oder Nutzungsausfall;
6.3.7 Verlust von Chancen;
6.3.8 Verlust des Firmenwerts;
6.3.9 Verlust des Ansehens;
6.3.10 Verlust, Beschädigung oder Verfälschung von Daten; oder
6.3.11 alle indirekten oder Folgeschäden, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden (einschließlich, um Zweifel zu vermeiden, wenn ein solcher Verlust oder Schaden von der in den Klauseln 6.3.1 – 6.3.10 genannten Art ist).
6.3.12 Direkte finanzielle und andere Verluste, die nicht durch diese Klausel ausgeschlossen sind, werden von CSM bis zu den in Klausel 6.4 festgelegten Grenzen akzeptiert.
6.4 Außer wie in Klausel 6.1 angegeben, ist die Gesamthaftung von CSM gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle Ansprüche unter oder in Verbindung mit dem Vertrag auf Schadensersatz begrenzt, der die gesamten an CSM zu zahlenden Gebühren unter dem Vertrag in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum eines Anspruchs oder einer Reihe von zusammenhängenden Ansprüchen nicht überschreitet.
6.5 Der Kunde erkennt an, dass er für alle Gäste des Kunden („Gäste“) verantwortlich ist und CSM keine Haftung für Verluste, Verletzungen (einschließlich Tod) oder Schäden übernimmt: (i) von den Gästen verursacht wurde; oder (ii) für die Gäste oder deren Eigentum, es sei denn, es handelt sich um eine Folge von CSMs Fahrlässigkeit.
6.6 Es können keine Ansprüche gegen Mitarbeiter von CSM persönlich geltend gemacht werden.

7 VERSICHERUNG
7.1 CSM wird eine Versicherung abschließen und aufrechterhalten, um seine gesetzlichen Verpflichtungen unter dem Vertrag in einer Höhe zu decken, die den von ihm erbrachten Dienstleistungen angemessen ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Kopie der Versicherungsnachweise zu verlangen.
7.2 CSM ist nicht verpflichtet, den Kunden als zusätzlichen Versicherten unter der Police zu benennen oder auf irgendwelche Rechte des Forderungsübergangs zu Gunsten des Kunden zu verzichten.
7.3 CSM wird vom Kunden als zusätzliche versicherte Partei zu allen Stornierungsversicherungspolicen hinzugefügt, die sich auf die Dienstleistungen beziehen, die vom oder im Namen des Kunden beschafft wurden.
7.4 CSM kann es nach eigenem Ermessen ablehnen, einen Vertrag mit einem Drittanbieter bei der Erbringung seiner Dienstleistungen abzuschließen, wenn CSM dazu nicht in der Lage ist: (i) seine Haftung auf Beträge zu beschränken, die den verfügbaren Betrag seines Versicherungsschutzes nicht übersteigen, und (ii) ihre Haftung für indirekte oder Folgeschäden auszuschließen, obwohl CSM sich in angemessener Weise bemüht, diese zu verhandeln. Wenn CSM nicht in der Lage ist, einen alternativen Lieferanten zu nutzen, muss der Kunde in Bezug auf den Vertrag mit dem Drittanbieter: (i) CSM für alle Verbindlichkeiten zu entschädigen, die über das verfügbare Versicherungsniveau von CSM hinausgehen; oder (ii) die Vereinbarung mit dem Drittanbieter direkt abschließen.

8 EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN ZUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG, ZU SANKTIONEN UND ZUR BEKÄMPFUNG DER SKLAVEREI
8.1 Jede Partei hält sich an die Vorschriften und sorgt dafür, dass ihre Partner sie einhalten:
8.1.1 das britische Gesetz gegen Bestechung (UK Bribery 2010) und alle anderen geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizes und Sanktionen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption;
8.1.2 alle Handels-, Exportkontroll-, Wirtschafts- oder Finanzsanktionsgesetze, -verordnungen, -embargos oder restriktiven Maßnahmen, die in dem/den Staat(en), in dem/denen die Partei registriert oder niedergelassen ist oder in dem/denen sie anderweitig tätig ist, verwaltet, erlassen oder durchgesetzt werden;
8.1.3 das Gesetz gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act 2015) und alle anderen geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizes und Sanktionen in Bezug auf die Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel,
(„Relevante Anforderungen“).
8.2 Jede Partei verfügt über angemessene Verfahren, die verhindern sollen, dass sich ihre Mitarbeiter an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die gegen eine der einschlägigen Anforderungen verstoßen würden. Jede Partei legt die von der anderen Partei in angemessener Weise geforderten Nachweise für diese Verfahren vor.
8.3 Jede Partei (die „freistellende Partei“) stellt die andere Partei (die „freigestellte Partei“) von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben frei, die der freigestellten Partei infolge eines Verstoßes gegen diese Klausel 8 durch die freistellende Partei oder eines Verstoßes gegen dieser Klausel gleichwertige Bestimmungen in einem Untervertrag durch einen Unterauftragnehmer entstehen oder ihr zugesprochen werden.
8.4 Für die Zwecke dieser Klausel 8 umfasst eine Person, die mit einer Partei verbunden ist, alle Direktoren, Angestellten, Agenten, Vertreter, Auftragnehmer oder zugelassenen Unterauftragnehmer dieser Partei.

9 DATENSCHUTZ
9.1 Jede Partei gewährleistet, dass sie alle relevanten Mitteilungen gemäß ihren Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen gemacht hat, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und die Ausübung ihrer Rechte aus diesem Vertrag erforderlich sind.
9.2 Vorbehaltlich der Einhaltung aller anwendbaren Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre kann jede Partei der anderen in Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.
9.3 Jede Partei verpflichtet sich, dass sie gegebenenfalls: (i) seinen Verpflichtungen gemäß dem Anhang zur Datenverarbeitung (siehe unten) nachzukommen; und (ii) alle von der anderen Partei erhaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre und den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verarbeiten;
9.4 Jede Partei garantiert und verpflichtet sich, dass sie geeignete operative und technologische Prozesse und Verfahren zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung, Diebstahl, Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Daten eingerichtet hat und beibehalten wird.

10 PERSONAL
10.1 CSM wird eine angemessene Personalausstattung für die Erbringung der Dienstleistungen sicherstellen.
10.2 CSM-Vertreter werden dem Kunden zu beiderseitig akzeptablen Zeiten und an beiderseitig akzeptablen Orten zur Verfügung stehen, um den Kunden über den Fortschritt der erbrachten Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten.
10.3 Wenn das Projekt des Kunden eine DBS-Überprüfung oder eine gleichwertige Überprüfung des Personals erfordert, ist der Kunde für die zusätzlichen Kosten der DBS-Überprüfung (oder anderer von CSM als angemessen erachteter Überprüfungen) für jeden Mitarbeiter (ob von CSM oder dem Kunden) verantwortlich, der nicht bereits ein gültiges, aktualisiertes DBS-Zertifikat oder eine gleichwertige Bescheinigung besitzt.
10.4 Der Kunde darf keine Mitarbeiter von CSM während der Erbringung der Dienstleistungen oder für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages ohne die schriftliche Zustimmung von CSM abwerben oder beschäftigen oder beschäftigen lassen, sei es direkt oder indirekt. Ungeachtet dessen ist der Kunde nicht daran gehindert, allgemeine Rekrutierungsaktivitäten durchzuführen, wie z. B. die Teilnahme an Jobmessen oder die Veröffentlichung von Anzeigen in allgemein zugänglichen Publikationen oder auf Websites.

11 DRITTE PARTEIEN
Diese Bedingungen legen nur die Rechte und Pflichten fest, die zwischen CSM und dem Kunden vereinbart wurden. Alle geleisteten Arbeiten und erteilten Ratschläge sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und die Sorgfaltspflicht von CSM besteht gegenüber dem Kunden und nicht gegenüber Dritten. Keine der Bestimmungen des Vertrages verleiht Dritten einen Vorteil oder das Recht, eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen oder sich auf eine von CSM geleistete Arbeit oder einen von CSM erteilten Rat zu verlassen. Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrages ist, hat keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung des Vertrages, mit der Ausnahme, dass CSM’s Group Companies (wie in s.474 des Companies Act 2006 definiert) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzen können.

12 VERTRAULICHKEIT
12.1 Jede Partei verpflichtet sich, während dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung keine vertraulichen Informationen (wie in Klausel 12.4 definiert) an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 12.2 zulässig.
12.2 Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
12.2.1 an ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater oder an diejenigen, die diese Informationen zur Ausübung der Rechte der Partei oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung kennen müssen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 12 einhalten; und
12.2.2 soweit dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.
12.3 Keine Partei darf die vertraulichen Informationen einer anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verwenden.
12.4 Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die von oder im Namen einer Partei offengelegt oder anderweitig von einer Partei erlangt wurden und die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind oder der empfangenden Partei schriftlich als vertraulich mitgeteilt wurden oder aufgrund ihrer Art vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geschäftlichen, finanziellen, kommerziellen, technischen, betrieblichen, organisatorischen, rechtlichen, Management- und Marketinginformationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder der empfangenden Partei schriftlich als vertraulich mitgeteilt wurden;
12.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CSM berechtigt ist: (i) den Namen und/oder das Logo des Kunden ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, den Kunden als Kunden von CSM zu identifizieren, einschließlich auf der Website von CSM; und (ii) eine oder mehrere Fallstudien zu erstellen, in denen die Art und Weise, wie die von CSM erbrachten Dienstleistungen umgesetzt wurden, für den internen Gebrauch und in Präsentationen für andere Kunden oder potenzielle Kunden zusammengefasst werden. Wenn es solche Fallstudien gibt: (a) Informationen enthalten, die über das hinausgehen, was öffentlich zugänglich ist, oder (b) von CSM für Werbezwecke verwendet werden, wobei der Inhalt der Fallstudie der Überprüfung und Genehmigung durch den Kunden unterliegt.

13 KUNDENGARANTIEN
13.1 Der Kunde garantiert, dass:
13.1.1 sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit an alle relevanten und anwendbaren Gesetze und Vorschriften hält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Relevanten Anforderungen, und weder der Kunde noch eine von ihm kontrollierte oder beherrschte Person oder ein Beamter des Kunden solchen Sanktionen unterliegt oder aus der von CSM geleisteten Arbeit einen erheblichen finanziellen oder sonstigen Nutzen zieht;
13.1.2 weder er noch ein wirtschaftlicher Eigentümer, ein Direktor oder eine andere Person, die Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse über den Kunden hat, auf einer von einer nationalen Regierung oder einer internationalen Organisation herausgegebenen Liste mit eingeschränkten Parteien aufgeführt ist, die Sanktionen oder einem Embargo unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Listen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder von den Behörden des Staates/der Staaten geführt werden, in dem/denen der Kunde registriert oder niedergelassen ist oder in dem/denen er anderweitig tätig ist
13.1.3 er hat CSM alle kürzlich ergangenen Urteile und anhängigen Klagen offengelegt, die von wesentlicher Bedeutung sind oder die geeignet sind, seinen oder CSMs guten Namen, Ruf oder öffentliches Ansehen zu beeinträchtigen; und
13.1.4 sie über Systeme zur Verhinderung, Prüfung und Untersuchung von betrügerischen, korrupten oder illegalen Aktivitäten, Sicherheitsverletzungen oder ähnlichen Situationen verfügt und ihr keine derartige Situation bekannt ist.
13.2 Die Verletzung einer der Garantien in dieser Klausel berechtigt CSM, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

14 ALLGEMEINES
14.1 Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Aushandlung und dem Abschluss des Abkommens.
14.2 Abtretung und Unterauftragsvergabe. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CSM (diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden) den Vertrag oder den Nutzen oder die Last oder die Rechte daraus nicht abtreten, übertragen (ganz oder teilweise), unterlizenzieren oder belasten oder in irgendeiner Weise damit umgehen. CSM kann die Erbringung der Dienstleistungen an eine andere Person untervergeben.
14.3 Unabhängigkeit. Der Vertrag begründet weder eine Partnerschaft noch ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen den Parteien, und keine Partei ist befugt, die andere in irgendeiner Weise zu binden, es sei denn, dies ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
14.4 Abfindung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt sie hinsichtlich der übrigen Bestimmungen und des Rests der betroffenen Bestimmung weiterhin gültig.
14.5 Anträge auf Informationsfreiheit. Wenn der Kunde dem Freedom of Information Act („FOIA“) unterliegt und eine Anfrage gemäß dem FOIA erhält, Informationen, die sich auf CSM beziehen oder von CSM erhalten wurden (einschließlich der Vertragsbedingungen), offenzulegen, wird der Kunde CSM konsultieren und sich in angemessener Weise bemühen, alle kommerziell sensiblen und anderen Materialien, die von der Offenlegung ausgenommen sind, zu identifizieren und zu redigieren, bevor er solche Informationen freigibt.
14.6 Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf das Abkommen bedürfen der Schriftform und sind von der Partei, die sie macht, oder in deren Namen zu unterzeichnen. Jede Mitteilung ist ordnungsgemäß zuzustellen: (i) bei der Lieferung, wenn sie persönlich übergeben werden; (ii) achtundvierzig (48) Stunden nach dem Versand, wenn sie per Post erster Klasse oder per Einschreiben verschickt werden; oder (iii) bei Übermittlung per E-Mail (vorausgesetzt, eine Kopie wird auch per Post gemäß den (ii) oben), vorausgesetzt, dass in jedem Fall: (a) die Mitteilung an die in der Vereinbarung angegebene Anschrift des Empfängers (oder an eine andere Anschrift, die der Empfänger von Zeit zu Zeit für die Zwecke dieser Klausel mitgeteilt hat) gesandt wird, und (b) bei Mitteilungen an CSM wird eine Kopie der Mitteilung auch per E-Mail an folgende Adresse gesandt: csm.legal@csm.com.
14.7 Guter Glaube. Keine der Parteien wird etwas tun oder unterlassen, was die andere Partei in Verruf bringen würde oder bringen könnte.
14.8 Auslegung. Jede Formulierung in diesem Abkommen, die durch die Begriffe „einschließlich“, „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist als Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der dem Begriff vorausgehenden Worte nicht ein.
14.9 Kein Verlass. Keine der Parteien darf sich auf Zusicherungen, Garantien, Versprechen, Zusagen oder andere Bestimmungen (ob schriftlich oder nicht) berufen, es sei denn, sie sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten, und alle Bedingungen, Garantien oder anderen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dementsprechend erkennt jede der Parteien an und erklärt sich damit einverstanden, dass der einzige Rechtsbehelf, der ihr in Bezug auf den Vertragsgegenstand zur Verfügung steht, die Verletzung des Vertrages gemäß seinen Bestimmungen ist. Keine Bestimmung des Abkommens schließt die Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung aus.
14.10 Höhere Gewalt
14.10.1 Wird eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert oder verzögert (die „säumige Partei“), so haftet die säumige Partei gegenüber der anderen Partei nicht für die Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem betroffenen Vertrag, und eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung stellt keine Vertragsverletzung dar. „Höhere Gewalt“ ist jede Handlung, jedes Ereignis, jede Unterlassung, jede Ursache oder jeder Umstand, die bzw. der nicht in der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt, einschließlich Streik, Aussperrung oder sonstiger Arbeitskampfmaßnahmen, Aufruhr oder Unruhen, Aufruhr, Invasion, Krieg oder terroristische Aktivitäten oder die Androhung von Krieg oder terroristischen Aktivitäten, Maßnahmen staatlicher oder öffentlicher Behörden jeglicher Art (einschließlich der Verweigerung von Zustimmungen, Befreiungen, Genehmigungen oder Freigaben), Ereignisse von nationaler Bedeutung (einschließlich nationaler Trauertage), Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Bodensenkungen, Epidemien oder andere physische Naturkatastrophen.
14.10.2 Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, hat CSM das Recht, Folgendes zu erhalten: (i) alle Gebühren für die bisher durchgeführten Arbeiten und alle Kosten für alle Arbeiten, die bereits abgeschlossen sind, zugesagt wurden oder nicht storniert werden können; und (ii) zehn Prozent (10%) der verbleibenden Gebühren als Entschädigung.
14.11 Gesamte Vereinbarung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und CSM in Bezug auf die Bereitstellung von Waren/Dienstleistungen dar, einschließlich, ohne Einschränkung, aller Bedingungen, die der Kunde unter einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt (oder die diese begleiten oder auf die darin Bezug genommen wird).
14.12 Rechtsberatung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CSM keine Rechts- und/oder Finanzberatung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen durch CSM oder anderweitig erbringt, und der Kunde darf sich bei der Erbringung einer solchen Beratung nicht auf CSM verlassen.
14.13 Geltendes Recht. Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung ergeben (einschließlich aller außervertraglichen Ansprüche oder Streitigkeiten), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden nach diesen ausgelegt.
14.14 Beilegung von Streitigkeiten
14.14.1 Vorbehaltlich der Tatsache, dass nichts in dieser Klausel eine Partei daran hindert, Rechtsmittel gemäß Abschnitt 44 des Arbitration Act 1996 einzulegen, versuchen die Parteien, alle Fragen, Streitigkeiten oder Differenzen in Bezug auf Angelegenheiten oder Dinge jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben (eine „Streitigkeit“), durch Verhandlungen zwischen leitenden Angestellten der Parteien zu lösen, die befugt sind, diese zu schlichten. Jede Partei nimmt die Verhandlungen auf, indem sie der anderen Partei einen schriftlichen „Verhandlungsantrag“ zustellt. Bei den Verhandlungen treffen sich die Parteien mindestens einmal und bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, den Streitfall beizulegen.
14.14.2 Bei der Berechnung der Verjährungsfrist für einen Anspruch, der letztlich durch ein Schiedsverfahren verfolgt wird, wird der Zeitraum zwischen dem Datum der Zustellung des „Verhandlungsersuchens“ und dem Datum, an dem es den Parteien freisteht, das Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, nicht berücksichtigt.
14.14.3 Wird der Streitfall nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen „Aufforderung zur Verhandlung“ durch Verhandlungen beigelegt, wird der Streitfall endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des London Court of International Arbitration („LCIA“) beigelegt, und diese Regeln gelten als durch Verweis in diese Klausel aufgenommen. Es wird vereinbart, dass:
14.14.3.1 Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter.
14.14.3.2 Haben sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter geeinigt, so wird dieser von der LCIA ernannt.
14.14.3.3 Der Sitz des Schiedsgerichts befindet sich in London.
14.14.3.4 Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch.
14.14.3.5 Das Recht des Schiedsverfahrens und dieser Schiedsvereinbarung ist das Recht von England und Wales.

ANHANG ZUR DATENVERARBEITUNG

1.1 Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe „für die Datenverarbeitung Verantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „Verarbeitung“, „Datenschutzbeauftragter“ und „personenbezogene Daten“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen definiert.
1.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass CSM während der Laufzeit des Vertrages auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden, Interessenten und Vertretern des Kunden zugreifen, diese erhalten, generieren, speichern und/oder anderweitig verarbeiten darf, um die Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen und/oder anderweitig seine Verpflichtungen unter und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu erfüllen. Die Art der personenbezogenen Daten, die CSM im Rahmen dieses Vertrages verarbeiten muss, umfasst Namen, E-Mail-Adressen und/oder andere personenbezogene Daten, die zwischen den Parteien vereinbart wurden und vom oder im Namen des Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen erhoben werden.
1.3 Die Parteien vereinbaren, dass in Bezug auf alle persönlichen Daten, die der Kunde dem CSM im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, der Kunde der „Datenverantwortliche“ (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) und CSM oder der Unterverarbeiter der „Datenverarbeiter“ (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) ist.
1.4 Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Partei gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechende Rechte und Pflichten hat. Die CSM wird, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Pflichten, in Bezug auf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten:
(a) die Daten nur in dem Umfang und auf die Art und Weise zu verarbeiten, wie es für die Zwecke dieses Vertrages und in Übereinstimmung mit den rechtmäßigen schriftlichen Anweisungen des Kunden von Zeit zu Zeit erforderlich ist, und CSM wird die Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder deren Verarbeitung erlauben. Wenn CSM sich über die Parameter der vom Kunden erteilten Anweisungen im Unklaren ist und/oder glaubt, dass die Anweisungen des Kunden mit den Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung oder anderen anwendbaren Gesetzen in Konflikt stehen könnten, kann CSM den Kunden zur Klärung benachrichtigen;
(b) gewährleistet die Zuverlässigkeit seines gesamten Personals, das Zugang zu den Daten hat, und stellt insbesondere sicher, dass alle Personen, die im Zusammenhang mit diesem Abkommen zur Datenverarbeitung befugt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet werden;
(c) vorbehaltlich einer Kostenvereinbarung dem Kunden eine angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung in Bezug auf die Pflichten und Rechte des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung zu gewähren, einschließlich der Bereitstellung aller Informationen und Unterstützung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um Sicherheitsverletzungen zu untersuchen, Datenschutzfolgenabschätzungen durchzuführen oder anderweitig die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung durch die Parteien nachzuweisen, und den Kunden durch die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwortung und Befolgung von Anfragen der betroffenen Personen zu unterstützen.
(d) unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten für die Durchführung der Maßnahmen technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung von Daten und gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung oder Beschädigung von Daten zu treffen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten: a) den Schaden, der sich aus einer solchen unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung oder einem zufälligen Verlust, einer zufälligen Zerstörung oder einer zufälligen Beschädigung der Daten ergeben könnte, und b) die Art der zu schützenden Daten.
(e) auf Kosten des Kunden den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die Zusammenarbeit, Unterstützung und Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, wenn die CSM:
(i) Beschwerden, Hinweise oder Mitteilungen erhält, die sich direkt oder indirekt auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung oder auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch eine der Parteien beziehen; und/oder
(ii) Kenntnis von einer Sicherheitsverletzung erhält;

(f) schriftliche Aufzeichnungen über die im Rahmen der Dienste durchgeführten Datenverarbeitungen zu führen („Aufzeichnungen“);

(g) dem Kunden, seinen Drittvertretern (die keine Konkurrenten von CSM sind) oder einer Aufsichtsbehörde nicht mehr als einmal pro Jahr nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten, jedoch ohne Vorankündigung im Falle eines begründeten Verdachts auf Verletzung dieses Absatzes durch CSM, Zugang zu den Aufzeichnungen zu gewähren und Kopien davon anzufertigen, um die Einhaltung der Verpflichtungen von CSM gemäß diesem Anhang zu überprüfen.
(h) kann einen Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Daten beauftragen (oder die Verarbeitung von Daten anderweitig an einen Dritten vergeben oder auslagern) (ein „Unterauftragsverarbeiter“), vorausgesetzt, er:
(i) benachrichtigt den Kunden über alle neuen oder ersetzten Unterauftragsverarbeiter. Widerspricht der Kunde der Ernennung eines neuen oder anderen Unterauftragsverarbeiters, muss er CSM innerhalb von fünf (5) Werktagen benachrichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Unterauftragsverarbeiter akzeptiert hat, wenn CSM nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen einen Einspruch erhält.
(ii) einen schriftlichen Vertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter abschließt, der Folgendes vorsieht

(1) Schutzvorkehrungen oder Garantien bietet, die der Unterauftragsverarbeiter als notwendig erachtet, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den Datenschutzgesetzen zu ergreifen, und
(2) endet automatisch bei Kündigung oder Ablauf dieses Abkommens, gleich aus welchem Grund; und

(iii) bleibt für alle Handlungen oder Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter haftbar, als ob es sich um Handlungen oder Unterlassungen der CSM handelte (außer in dem Maße, in dem der Kunde sie verursacht oder verschlimmert hat).
(i) alle personenbezogenen Daten, die sich in seinem Besitz befinden, zurückzugeben oder zu vernichten (je nach schriftlicher Anweisung des Kunden) und vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, das geltende Recht schreibt die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten vor.
(j) Soweit CSM verpflichtet ist, personenbezogene Daten gemäß dieser Vereinbarung in ein Gebiet außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) zu übermitteln, für das keine Angemessenheitsfeststellung der Europäischen Kommission vorliegt, werden die Parteien die Standardvertragsklauseln gemäß der Entscheidung der Kommission vom 5. Februar 2010 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter mit Sitz in Drittländern gemäß der Richtlinie 95/46/EG („Musterklauseln“) ausführen oder deren Ausführung veranlassen, es sei denn, die Parteien sind sich einig, dass ein anderer geeigneterer Mechanismus für die rechtmäßige Datenübermittlung besteht. Die Parteien vereinbaren für den Fall, dass die Modellklauseln (oder der vereinbarte alternative Mechanismus) nicht mehr existieren oder von beiden Parteien nicht mehr als rechtmäßige Methode zur Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR angesehen werden, dass die Parteien nach Treu und Glauben Gespräche führen und einen alternativen rechtmäßigen Übermittlungsmechanismus vereinbaren und CSM die Verarbeitung personenbezogener Daten einstellen oder dafür sorgen kann, dass der betreffende Dritte die Verarbeitung personenbezogener Daten einstellt, bis die Parteien sich auf einen alternativen Übermittlungsmechanismus geeinigt haben, der die Übermittlung der personenbezogenen Daten außerhalb des EWR in einer konformen Weise ermöglicht.
1.5 Der Kunde verpflichtet sich, seine Verpflichtungen gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und stellt insbesondere sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten vom Kunden an CSM als Bedingung dieser Vereinbarung nicht dazu führt, dass CSM gegen die Datenschutzgesetzgebung verstößt oder die Rechte einer betroffenen Person verletzt. Der Kunde stellt CSM auf Verlangen von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf der Basis der vollen Entschädigung) und aller anderen professionellen Kosten und Ausgaben) frei, die CSM aufgrund der Verletzung dieses Paragraphen 1.5 durch den Kunden erleidet oder entstehen („Ansprüche“). Jede Partei erkennt an, dass zu den Ansprüchen auch alle Forderungen oder Klagen einer betroffenen Person gehören, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Absatz ergeben.
1.6 Für die Zwecke dieses Anhangs:

„Datenschutzgesetzgebung“ bezeichnet den Data Protection Act 2018, die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, die Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR), die Privacy and Electronic Communications (EC Directive) Regulations 2003 und alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, gegebenenfalls einschließlich aller Leitlinien und Verhaltenskodizes, die von der Europäischen Kommission und den geltenden nationalen Regulierungsbehörden, einschließlich des UK Information Commissioner, herausgegeben werden.
„Aufsichtsbehörde“ bezeichnet jede Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung der Datenschutzgesetze zuständig ist.
„Sicherheitsverletzung“ bedeutet die versehentliche oder vorsätzliche, unbefugte oder rechtswidrige Beschaffung, Zerstörung, Verlust, Veränderung, Verfälschung, den Zugang, die Verwendung oder Offenlegung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet werden, oder die Verletzung von CSMs Sicherheitspflichten im Rahmen dieses Vertrages (einschließlich Absatz 1.4(d) dieses Anhangs).